16/11/2021
Ab heute gilt in unserer Innen-Gastronomie 2G!
Für den Zutritt gelten ab Dienstag, den 16.11.21, nachfolgende Bedingungen:
- Geimpfte Personen:
Vorlage von Impfnachweis im Original (Impfpass, Corona-Warn-App, CovPass-App, Luca-App, digitales COVID-Zertifikat der EU). Die Zweit-Impfung muss dabei älter als 14 Tage sein!
- Genesene Personen: Vorlage Ihres positiven PCR-Testergebnis im Original oder in der Corona-Warn-App/CovPass-App.
Der Test muss mindestens 4 Wochen zurückliegen und darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Kinder unter 6 Jahre und von der Schule zurückgestellte Kinder: Keine Nachweise erforderlich.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Es genügt die Vorlage des vom Sorgeberechtigten unterschriebenen Schulformulars mit dem 3 mal die Woche das negative Ergebnis eines Selbsttests bestätigt wird.
Wer keine Schule mehr besucht, muss ein negatives Testergebniss im Original vorlegen (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
- Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde: Die gesundheitlichen Gründe sind durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.