Landesverband Bayerischer Fahrlehrer

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Bayerischer Fahrlehrer e.V.

Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gute Anreise zum Motorrad-Seminar.
17/09/2023

Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gute Anreise zum Motorrad-Seminar.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,mit dem heutigen Newsletter möchte ich mich noch einmal mit einer dringenden Bitte...
29/10/2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem heutigen Newsletter möchte ich mich noch einmal mit einer dringenden Bitte an Sie wenden.

Die Corona-Situation hat sich Bundes- und auch Bayernweit derart zugespitzt, dass mit schärferen Beschränkungen gerechnet werden musste. Diese Beschränkungen sind heute im bayerischem Kabinett beschlossen worden.

Derzeit sind Fahrschulen in Bayern von den beschlossenen Maßnahmen nicht betroffen. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern.

Um die Chance aufrecht zu erhalten, dass die Fahrschulen weiterhin von diesen Maßnahmen nicht betroffen werden, möchte ich den leidenschaftlichen Appell an Sie richten:

Bitte tun Sie alles, damit in Ihrer Fahrschule das Hygienekonzept eisern eingehalten wird,

Achten Sie auf die Abstände, insbesondere vor und nach Unterrichtsbeginn, dass sich keine Ansammlungen mehrerer Menschen ergeben, die das Infektionsrisiko erhöhen können.

Achten Sie auf ausreichend Desinfektionsmittel und stellen Sie gute Waschgelegenheiten zur Verfügung.

Auch wenn das Maskentragen sehr belastend ist, bitte ich dringend darum, dies auch demonstrativ in der Öffentlichkeit zu zeigen.

Durch ausreichendes Lüften können Sie einen wichtigen Beitrag leisten.

Bitte besprechen Sie mit Ihren regional zuständigen Gesundheitsämtern, ob die in Ihren Fahrschulen verpflichtend eingesetzten Hygieneschutzkonzepte für die neuen Vorgaben ausreichend beschrieben sind, oder ob ggf. Nachbesserungen notwendig sind.

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie dringend darum bitten, dass Sie Sorge dafür tragen, dass auch vor Ihren Fahrschulen die allgemein gültigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden (MNS-Bedeckung, Mindestabstand, keine Gruppen etc.). Organisieren Sie das Betreten Ihrer Fahrschule bestenfalls zügig, ohne dass sich Schlangen vor der Eingangstüre oder Gruppen, bestehend aus mehr wie zwei Hausständen bilden.

Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen.


Weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt.

Nur wenn die Maßnahmen von uns strikt eingehalten werden, können wir es hoffentlich vermeiden, dass uns ein Lockdown nochmals betrifft.

Mit der dringenden Bitte um Beachtung und den Wunsch, dass Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Fahrschüler gesund bleiben, grüße ich Sie

Ihr

Jürgen Kopp

Büroanschrift:

Jürgen Kopp
1. Vorsitzender

Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V.
Hofbrunnstr. 13
81479 München
089-749 149 21
[email protected]
www.lbf.bayern

Landesverband Bayerischer Fahrlehrer| München | Hofbrunnstraße 13 | 81459 München

11/05/2020

Sehr geehrter Herr Kopp,

für Ihre Nachricht danken wir Ihnen im Namen der Bayerischen Staatsregierung sehr herzlich. Als zuständiges Fachressort wurden wir gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Betrieb von Fahrschulen ist ab 11.05.2020 unter Auflagen geöffnet. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge, aber auch Ihre Kritik sehr ernst nehmen und Ihre Rückmeldung in unsere weiteren Entscheidungen mit einfließen. Wir bitten gleichwohl um Verständnis, dass unsere Maßnahmen stets das Ergebnis eines komplexen Abwägungsprozesses sind.

Mit der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 einsehbar unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/ wurden neue Regelungen erlassen, die insbesondere die Bereiche Handel- und Dienstleistung, (Arzt-)Praxen, Fahrschulen, Musikschulen, Aus- und Fortbildungsstätten, Bibliotheken, Museen und Sport- und Freizeiteinrichtungen betreffen. Die Verordnung tritt derzeit mit Ablauf des 17.05.2020 außer Kraft.

Das Kriterium „erstmaliger“ Erwerb des Führerscheins ist auch dann erfüllt, wenn man z.B. bereits einen Motorrad-Führerschein besitzt und sich dann entschließt, auch den Pkw-Führerschein zu machen. Oder aber, wenn man bereits den Pkw-Führerschein besitzt und dann den Lkw-Führerschein machen will. Theoretischer Fahrschul-Unterricht ist unter der Voraussetzung, dass die Mindestabstände eingehalten werden, möglich. Die Regelung der 60 Minutenpraxis bei Überlandfahrten bzw. bei der Nachtfahrt kann durch Kurseinteilung bzw. eine angepasste Pausenregelung während der Fahrt umgesetzt werden.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit.

Ihre
Servicestelle im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München

08/05/2020

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

eine ereignisreiche, für alle anstrengende Woche, mit vielen Fragen geht ins Wochenende.

Ich möchte mich vor der Öffnung unserer Fahrschulen nochmals an Sie wenden.
Zuerst vielen Dank für die große Unterstützung, die Sie uns während der letzten, nicht immer einfachen, Tage haben zukommen lassen. Großen Respekt auch, wie Sie mit der Veröffentlichung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) umgehen, wodurch die bayerischen Fahrschulen am 11.05.2020 öffnen können.
Die uns betreffenden §§ 15-17 dieser Verordnung sind leider nicht eindeutig und bis jetzt auch nicht, trotz mehrmaligem Kontakt und eingereichter Fragen, klarer definiert worden.

· Fest steht z.Zt., dass die 4. BayIfSMV in Kraft ist - wir können öffnen!
· Der Theorieunterricht ist mit einem Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Teilnehmern möglich. (Dann ist keine Mund-Nasen-Schutzmaske vorgeschrieben.)
· Theorieprüfung mit einem Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Teilnehmern. (Hier sind Mund-Nasen-Schutzmasken vorgeschrieben.)
· Praktischer Fahrschulunterricht (auch B96 / B196) und praktische Fahrerlaubnisprüfungen sind nur für die Dauer von 60 Min. zulässig. (Hier sind Mund-Nasen-Schutzmasken vorgeschrieben.) Die Auslegung, nach 60 Min. Praxis eine Pause zu machen, ist weder erwähnt, noch verboten. Auch gibt es keine Angaben zu der Dauer einer Pause.
· Der TÜV bietet voraussichtlich ab Mitte nächster Woche wieder Prüftermine an. Dies wird der TÜV jedoch selbst kommunizieren.
· AFS-Kurse und FES-Kurse sind nicht erlaubt.
· BKF-Aus- und Fortbildung ist mit einem Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Teilnehmern möglich.
· Ein Hygiene- und Schutzkonzept benötigen die Fahrschulen nach der 4. BayIfSMV z.Zt. nicht.
· Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass im Rahmen des Arbeitsschutzrechts
(§§ 6,8,12) von dem Arbeitgeber Fürsorgemaßnahmen (Schutz etc.) unabhängig von der vorgenannten Verordnung zu beachten sind.
· Wichtige Tipps der Berufsgenossenschaft für Unternehmen und ihre Beschäftigten:
Die für Fahrschulen zuständige BG Verkehr hat auf ihrer Homepage wichtige Tipps und „Verhaltensregeln für Fahrschulen“ zu den in Corona-Zeiten erforderlichen Hygienemaßnahmen eingestellt. Sie finden das Dokument „BG Verkehr-Fahrschulen“ unter dem Link:
https://www.bg-verkehr.de/coronavirus/tipps-fuer-unternehmen-und-ihre-beschaeftigten


Folgende Fragen sind noch in der Klärung:

· Wie ist die Beschränkung des praktischen Fahrschulunterrichts und der praktischen Fahrerlaubnisprüfungen auf 60 Minuten auszulegen, obwohl Ausbildungsvorschriften und Prüfungsvorschriften teilweise längere Fahrzeiten vorschreiben?
· Ist der Theorieunterricht und die theoretische Fahrprüfung nur zum erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis oder auch – bei schon vorliegender Fahrerlaubnis – zum Erwerb einer höheren Fahrerlaubnisklasse (also bei Erweiterung oder Aufstieg) zulässig?
· Inwieweit sind Erst-Hilfe-Kurse für Fahrschüler, aber auch für andere Teilnehmer, zulässig?


Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen, trotz all diesen Unklarheiten und offenen Fragen möchten wir Ihnen einen guten und erfolgreichen Start in die Wiederaufnahme der Fahrschulbetriebe wünschen. Bedenken wir, dass die 4. BayIfSMV bis zum 17.05.2020 befristet ist. Wir sind gespannt, was in der nächsten Woche an weiteren Informationen auf uns zukommt.



Weiterhin erhielten wir heute nachfolgende Mitteilung der Fahrlehrerversicherung. Wir bitten um Ihre Beachtung.


„BAYERN – Fahrschulen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen

Liebe Kunden in Bayern,
der Fahrschulbetrieb in Bayern ist ab dem 11.05.2020 – 0.00 Uhr wieder erlaubt.
Viele Fahrschul-Inhaber haben von unserem Angebot Gebrauch gemacht, die nicht genutzten Fahrschulfahrzeuge außer Betrieb zu setzen.
Unsere Vereinbarung über die beitragsfreie Außerbetriebsetzung von Fahrschulfahrzeugen wird somit aufgrund der neuen Sachlage beendet. Sie können daher alle Ihre Fahrzeuge ab dem 11.05.2020 – 0.00 Uhr, wieder uneingeschränkt nutzen.
Eine Meldung zur Wiederinbetriebsetzung von Fahrschulfahrzeugen ist somit nicht erforderlich.
Sollten Sie Fahrzeuge sofort wieder benötigen, nutzen Sie bitte unser "Formular zur Wiederinbetriebsetzung" auf unserer Homepage.
Selbstverständlich erfolgt die Gutschrift Ihrer Versicherungsbeiträge auf das von Ihnen angegebene Konto, ohne dass Sie dies gesondert beantragen müssen. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund der großen Anzahl von Gutschriften einige Zeit dauern wird.
Wir wünschen Ihnen für den Neustart viel Erfolg und bleiben Sie gesund.
Ihre Fahrlehrerversicherung VaG“


Diese Mitteilung finden Sie auch auf der Website des LBF: https://www.lbfmuc.de/ .
Den direkten Link auf das „Formular zur Wiederinbetriebsetzung“ finden Sie unter https://www.fahrlehrerversicherung.de/spezial-themen/fv-hilfspaket/wiederinbetriebsetzung/ .


Bleiben Sie gesund!

Ihr

Jürgen Kopp

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05/05/2020

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

im Nachgang zu unserem heutigen Newsletter 36-2020 möchten wir Sie über die
Rückmeldungen der Ministerien am heutigen Tag informieren.
Uns wurde mitgeteilt, dass die in dem Kabinettsbeschluss mitgeteilten Punkte
Eckpunkte der Öffnung von Fahrschulen darstellen.
Momentan wird in den Ministerien an der Verordnung gearbeitet, welche die
Auflagen genauer aufzeigt. Diese Verordnung wäre dann ab 11. Mai 2020
gültig.

Wann diese Verordnung veröffentlicht werden wird, konnte uns bis zum
jetzigen Zeitpunkt noch niemand sagen. Wir bitten Sie daher noch um etwas
Geduld und warten Sie, bis die Auflagen klar definiert sind.

Wegen einer möglichen Wiedernutzung der bei der Fahrlehrerversicherung als
zurzeit nicht genutzten Fahrschulfahrzeuge, wurde mit der
Fahrlehrerversicherung vereinbart, dass nach Vorliegen der Verordnung die
Wiedernutzung gegebenenfalls am 11. Mai 2020 automatisiert aktiviert wird.

05/05/2020

Die Bayerische Staatskanzlei hat in ihrer Pressemitteilung von heute auf der Seite 8, Punkt 9, veröffentlicht, dass Fahrschulen ab dem 11.05.2020 unter Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mundschutz) geöffnet werden können.
Wir sind mit Hochdruck daran weitere Informationen zu erhalten.

02/05/2020

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
am 28.04.2020 haben wir erfahren, dass die Situation der bayerischen Fahrschulen leider unverändert bleibt. Dies trotz der vielen intensiven Bemühungen der letzten Wochen, die stark unterstützt wurden von vielen Kolleginnen und Kollegen in ganz Bayern, die ihrerseits alle politischen Kontakte, die ihnen zur Verfügung standen, aktiviert haben.
Das bedeutet, dass es nach dem 03.05.2020 ohne Lockerung der Öffnung von Fahrschulen weitergeht.

Wir haben deshalb das Schutz- und Hygienekonzept zur Wiederaufnahme der Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung des LBF in Bayern wieder vorgetragen.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, wir haben großes Verständnis für Ihre Fragen zur Wiederaufnahme der Fahrschulbetriebe, trotzdem müssen wir Sie ein weiteres Mal um Geduld bitten. Wir können Ihnen noch keine verlässliche Perspektive (Datum) einer möglichen (Teil-)Öffnung nennen, da die Politik noch kein Datum genannt hat. Wir werden aber nicht aufgeben!

Wir versichern Ihnen, dass wir weiterhin alles einbringen, was uns zur Verfügung steht, auch alles, was uns in vielen E-Mails, Telefonaten oder auch in Gesprächen von unseren Mitgliedern aufgetragen worden ist. Aber, bitte bedenken Sie auch, dass wir bei einigen unserer Gesprächspartner nicht nur mit Forderungen oder Anliegen gehört werden; wir erhalten insbesondere in den vergangenen Tagen auch wertvolle Hilfen, die wir nicht veröffentlichen können, solange diese nicht freigegeben sind.

Wir kämpfen weiter, dass wir bayerischen Fahrschulen Anfang nächster Woche endlich eine verlässliche Perspektive erhalten und nicht weiter in Bayern unter dem deutschen Föderalismus leiden.

Ich möchte mich an der Stelle bei meinen Vorstandskollegen, unseren Regionalvorsitzenden, den Kreisvorsitzenden und allen Stellvertretern ganz herzlich bedanken. Sie unterstützen uns mit allen Kontakten, auch zu vielen Politikern, die uns zwar mit warmen Worten dann bedienen, aber bis jetzt noch nichts für uns Fahrschulen in Bayern vorangebracht haben. Auch ein großes Dankeschön der vielen Kollegen/-innen, die uns mit unserem Vorgehen der Ausdauer und Hartnäckigkeit, aber auch der vielen offenen Gesprächen mit der Suche nach Lösungen, unterstützt und gestärkt haben.

Wir scheitern im Moment am Bayerischen Wirtschaftsministerium (keine Reaktion auf Anfragen) und dem Bayerischen Gesundheitsministerium, das für die Öffnung der Branchen verantwortlicher Taktgeber ist (nur dort ist anscheinend niemand für Fahrschulen zuständig). Einzig das BStMI unterstützt uns, soweit es um Fachfragen (z.B. Fristenregelung) geht.

Nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse [email protected], um Ihre Fragen zu Corona an uns zu senden. Damit helfen Sie uns, schneller und direkter antworten zu können. Wir sind dabei, die Informationen auf unserer Homepage unter Corona Extra zu veröffentlichen. Diese sind jetzt auch wieder im öffentlichen Bereich einzusehen. Sobald eine Wiederaufnahme der Fahrschulausbildung erreicht ist, werden alle dazu notwendigen Konzepte und Vorlagen ausschließlich im Mitgliederbereich bereitstellen.

Liebe Kollegen/-innen, seien Sie bitte nochmal geduldig. Ich weiß, das ist viel verlangt. Aber gehen Sie mit uns positiv in die nächste Woche. Wir sind zuversichtlich, dass sich nächste Woche die Unzufriedenheit, die bei Einigen vorhanden ist, lockern kann.

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Viele engagierte CE-/DE-Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer freuen sich auf interessante Themen rund um Aus- und Weiterbildung.

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03/09/2018

Der Landesverband der Bayerischen Fahrlehrer bietet eine Klasse-A-Fortbildung in Fiera di Primiero an.

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HofbrunnStr. 13
Munich
81479

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Dienstag 08:30 - 16:30
Mittwoch 08:30 - 16:30
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