04/08/2026
Ab Mai 2026 wird der Energieausweis in Österreich deutlich häufiger verpflichtend. Er ist dann nicht nur bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Neubau erforderlich, sondern auch bei Mietvertragsverlängerungen, größeren Renovierungen und für öffentliche Gebäude.
Neu im Mittelpunkt stehen:
Heizwärmebedarf (HWB) – zeigt die thermische Qualität des Gebäudes
Endenergiebedarf – beschreibt den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser
Energieeffizienzklasse (A–G) – muss künftig in Immobilieninseraten angegeben werden
Der Energieausweis muss vor Vertragsabschluss vorgelegt und anschließend ausgehändigt werden.
Zusätzlich kommt der Renovierungspass: ein digitaler Sanierungsfahrplan mit Informationen zu Energieeinsparungen, geplanten Maßnahmen, Kosten und Fördermöglichkeiten.
Wichtig für Eigentümer und Vermieter: Bei Verstößen gegen die Vorlagepflicht droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 € pro Verstoß.